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Symptom
Ich habe eine Domain gekündigt. Die Domain ist abgelaufen und nicht mehr mit meiner Website verknüpft. Ich habe es mir anders überlegt und möchte die Domain doch behalten und wieder aktivieren.
Lösung
Gekündigte, abgelaufene (gelöschte) Domains
werden in den meisten Fällen nicht sofort unwiederbringlich bei den Vergabestellen gelöscht. Sie befinden sich stattdessen in einer Übergangsphase, der „Redemption Grace Period“ (RGP). Erst nach Ablauf einer Frist werden die Domains tatsächlich gelöscht und können von anderen Interessenten neu registriert werden.
Während eine Domain in der Redemption Grace Period ist, kann sie gegen Entgelt von der Vergabestelle wiederhergestellt und dem bisherigen Inhaber wieder zugeordnet werden. Das Entgelt wird von der Vergabestelle festgelegt und ist je nach Domain-Endung unterschiedlich hoch. Auch die Länge der RGP ist je nach Domain-Endung unterschiedlich. Üblich sind Fristen von 30 Tagen nach Löschung einer Domain und Preise ab [price]. Gerne teilen wir Ihnen in konkreten Einzelfall die Wiederherstellungsfrist und -preis für Ihre gelöschte Domain mit.
Manche Kunden versuchen, die Redemption Grace Period abzuwarten, um die danach wieder frei im Markt verfügbare Domain neu zu registrieren. Damit möchten sie den Wiederherstellungspreis sparen. Leider aber schnappen sich sehr häufig sog. „Domain-Grabber“ abgelaufene, wieder verfügbar gewordene Domains schneller, weil sie darauf spekulieren, diese Domains für einen dann sehr hohen Preis an den bisherigen Inhaber verkaufen zu können. Wir empfehlen daher, lieber den Wiederherstellungspreis in Kauf zu nehmen als das Risiko des Totalverlusts einer Domain einzugehen.
Gekündigte, aber noch nicht abgelaufene Domains,
können von Ihnen problemfrei weiterhin genutzt werden. Teilen Sie uns dazu bitte einfach mit, dass Sie die Kündigung zurücknehmen möchten. Solange eine Domain noch nicht bei der Vergabestelle gelöscht wurde, kann sie unterbrechungsfrei weiter aktiv bleiben.
Übersicht häufig gestellter Fragen
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